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Häufig bestehen Unsicherheiten, ob eine Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Fluchtgeschichte langfristig möglich ist. Doch es gibt klare rechtliche Grundlagen: Menschen im laufenden Asylverfahren oder mit einer Duldung können z. B. eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer einer Ausbildung und darüber hinaus erhalten. Auch das Chancenaufenthaltsrecht und anschließende Aufenthaltstitel eröffnen langfristige Perspektiven.
Diese rechtlichen Möglichkeiten sind oft wenig bekannt und können komplex sein – sowohl für betroffene Personen als auch für Arbeitgeber*innen. Deshalb gibt es die Arbeitsmarkt- und Integrationsberatung des Hessischen Flüchtlingsrats für Menschen mit Duldung oder im Asylverfahren. Personen mit Wohnsitz Wiesbaden werden dabei unterstützt, ihren Aufenthalt abzusichern und berufliche Perspektiven zu entwickeln.
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